Kosten/Zahlungsweise

für die Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie im Vertiefungsverfahren Systemische Therapie

 

Refinanzierung

In der praktischen Ausbildung, d.h. nach der Zwischenprüfung, können Sie durch Honorare für mindestens 600 Behandlungsstunden alle anfallenden Kosten refinanzieren. Die HAiP gibt 50% der Vergütung an die Ausbildungskandidat*innen weiter. Sie können in dieser Zeit (nach ca. 1 1/2 Jahren) sogar einen finanziellen Gewinn aus der Ausbildung erwirtschaften, welcher sich jedoch auf den gesamten Zeitraum bezieht.

Die Kosten für die Ausbildung sind außerdem in der Regel steuerlich absetzbar.

 

Gebührenordnung

Die an die HAiP zu zahlenden Ausbildungsgebühren betragen 18.000,00 €.

In diesen Gebühren sind die Teilnahme an den Theorieveranstaltungen (600 Stunden), der Gruppenselbsterfahrung (100 Stunden), Fallkonferenzen (ca. 25 Stunden), Betreuung während der praktischen Tätigkeit, Betriebskosten (Räume, Personal etc.) enthalten.
Diese Kosten werden über 36 Monate verteilt und sind in monatlichen Raten von 500,00 € kontinuierlich zu entrichten.

Zusätzliche Gebühren an die HAiP werden zu entsprechend vereinbarten Terminen fällig.

Einschreibegebühr

130,00 €

Zwischenprüfung

270,00 €

Abschlussprüfung

700,00 €

Bescheinigungen

  20,00 €

   

Weitere Gebühren

Gebühren für Einzel- /Gruppensupervision und Einzelselbsterfahrung sind direkt an die Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen zu entrichten. Dabei empfehlen wir den üblichen Satz von derzeit 110,00 € / UE.

Kosten für 20 Stunden Einzelselbsterfahrung

ca. 2.200,00 €

Kosten für 50 Stunden Einzelsupervision

ca. 5.500,00 €

Kosten für 100 Stunden Gruppensupervision

ca. 2.750,00 €

   

Gebühren für die Abschlussprüfung von zurzeit ca. 100,00 € sind direkt an das Landesprüfungsamt zu zahlen.

Refinanzierung durch die praktische Ausbildung

50 % der von den Kassen gezahlten Honorare für erbrachte Behandlungsstunden und Leistungen einer Ausbildungsteilnehmerin bzw. eines Ausbildungsteilnehmers werden an die*den Ausbildungsteilnehmer*in ausgezahlt.
Diese Abrechnung erfolgt ca. 2 Monate nach dem jeweiligen Quartalsende auf Basis der jeweils für das entsprechende Quartal aktuellen Punktwerte und nach Rechnungsstellung.

(Stand 23.01.2024)