Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) Ausbildung: Inhalte und Struktur
Mindeststundenzahl sind 4200 Stunden
Theoretische Ausbildung
Die Theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden. Sie findet überwiegend am Wochenende statt und verzahnt theoretischen Unterricht in Form von Seminaren und praktischen Übungen. Darin werden Grundkenntnisse der psychotherapeutischen Tätigkeit und entsprechend unserem Selbstverständnis Methoden der Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie und systemischen Therapie integriert. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt praxisnah und zugleich orientiert am aktuellen Forschungsstand. Die Einübung psychotherapeutischer Vorgehensweisen wird im Rollenspiel erprobt und mittels verschiedener Übungen trainiert.
Praktische Tätigkeit
Die Praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1800 Stunden und dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der psychotherapeutischen Behandlung von Patient*innen mit unterschiedlichen Störungsbildern. Die Praktische Tätigkeit ist in Abschnitten von mindesten jeweils drei Monaten abzuleisten und gliedert sich in zwei Abschnitte:
- Mindestens 1200 Stunden in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung
- Mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung dient, in der Praxis einer*s Ärztin*Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in Psychotherapie oder der Praxis einer*s Psychotherapeut*in.
Die HAiP hat mit Kliniken Kooperationsverträge geschlossen, an denen die praktische Tätigkeit absolviert werden kann. Während der praktischen Tätigkeit in der klinisch-psychiatrischen Einrichtung soll die*der Ausbildungsteilnehmer*in jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patient*innen beteiligt werden und dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen erwerben.
Praktische Ausbildung
Die Praktische Ausbildung dient dem Erwerb von praktischen Kompetenzen in der verhaltenstherapeutischen Behandlung. Es sind mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision abzuleisten, wobei jede vierte Stunde supervidiert werden soll. Das ergibt mind. 150 Stunden Supervision. Davon sind 50 Stunden als Einzelsupervision abzuleisten. Bei Gruppensupervisionen sind die Gruppen entsprechend klein (4 Personen) gehalten. Die ambulanten verhaltenstherapeutischen Behandlungen werden in unseren Instituts-Ausbildungsambulanzen oder anerkannten Lehrpraxen durchgeführt.
Alle Supervisor*innen sind erfahrene Praktiker*innen mit langjähriger Berufserfahrung in Psychotherapie. Sie verfügen über mehrjährige Supervisions- und Lehrerfahrung.
Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung dient der Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln, unter Berücksichtigung biographischer Aspekte. Sie erfolgt unter Einbeziehung systemischer und personzentrierter Ansätze. Sie umfasst mind. 120 Stunden. Abweichend von der staatlichen Rahmenprüfungsordnung sind an der HAiP außer 100 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe auch 20 Stunden Einzelselbsterfahrung vorgesehen. Die HAiP reagiert damit auch auf die Ergebnisse des Forschungsgutachtens der Bundesregierung, das deutlich gemacht hatte, dass gerade in der Ausbildung in Verhaltenstherapie ein Mangel an Selbsterfahrung, insbesondere an Einzelselbsterfahrung von den Auszubildenden beklagt wurde.
Die Selbsterfahrung findet in Blöcken, z.T. am Wochenende, z.T. in mehrtägigen Blöcken statt.
Freie Spitze
Die Freie Spitze dient der Vertiefung von Wissen und Fähigkeiten in bestimmten Bereichen des psychotherapeutischen Arbeitens. Dadurch kann eine individuelle Schwerpunktsetzung innerhalb der Ausbildung erfolgen. Die Freie Spitze umfasst 930 Stunden und kann sich zusammensetzen aus externen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen, aus einem Überhang aus der Praktischen Tätigkeit (PT1 oder PT2), aus einem Überhang von zusätzlichen Behandlungsstunden aus der Praktischen Ausbildung, aus Literaturstudium und Peergrouptreffen.
Abschlussprüfung
Voraussetzung für den Fachkundenachweis ist die Absolvierung der staatlichen Prüfung nach §5 Abs. 1 Satz 2 des Psychotherapeutengesetzes. Für die Zulassung der Prüfungskandidat*innen zur staatlichen Abschlussprüfung ist ein positives Votum der Ausbildungsleitung der HAiP erforderlich. Diese stellt dann eine Teilnahmebescheinigung nach § 1 Abs. 4 PsychTh-APrV (Anlage 2 der PsychTh-APrV) aus, wenn die*der Ausbildungskandidat*in alle Unterlagen vollständig eingereicht hat.
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Der letzte mögliche Prüfungstermin ist im Frühjahr 2032. Alle Ausbildungsteile (inkl. aller Behandlungsstunden) müssen bis November 2031 absolviert sein.