Kosten/Zahlungsweise
für die Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie im Vertiefungsverfahren Verhaltenstherapie
Refinanzierung
In der praktischen Ausbildung, d.h. nach der Zwischenprüfung, können Sie durch Honorare für mindestens 600 Behandlungsstunden alle anfallenden Kosten refinanzieren. Die HAiP gibt 50% der Vergütung an die Ausbildungskandidat*innen weiter. Sie können in dieser Zeit (nach ca. 2 Jahren) sogar einen finanziellen Gewinn aus der Ausbildung erwirtschaften, welcher sich jedoch auf den gesamten Zeitraum bezieht.
Die Kosten für die Ausbildung sind außerdem in der Regel steuerlich absetzbar.
Gebührenordnung
Die an die HAiP zu zahlenden Ausbildungsgebühren betragen 18.000,00 €.
In diesen Gebühren sind die Teilnahme an den Theorieveranstaltungen (600 Stunden), der Gruppenselbsterfahrung (100 Stunden), Betreuung während der praktischen Tätigkeit, Betriebskosten (Räume, Personal etc.) enthalten.
Diese Kosten werden über 60 Monate verteilt und sind in monatlichen Raten von 300,00 € kontinuierlich zu entrichten.
Zusätzliche Gebühren werden zu entsprechend vereinbarten Terminen fällig.
Einschreibegebühr | 130,00 € |
Zwischenprüfung | 270,00 € |
Abschlussprüfung | 700,00 € |
Bescheinigungen | 20,00 € |
Weitere Gebühren
Gebühren für Einzel- /Gruppensupervision und Einzelselbsterfahrung sind direkt an die Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen zu entrichten. Dabei empfehlen wir den üblichen Satz von derzeit 110,00 € / UE.
Kosten für 20 Stunden Einzelselbsterfahrung | ca. 2.200,00 € |
Kosten für 50 Stunden Einzelsupervision | ca. 5.500,00 € |
Kosten für 100 Stunden Gruppensupervision | ca. 2.750,00 € |
Gebühren für die Abschlussprüfung von zurzeit ca. 100,00 € sind direkt an das Landesprüfungsamt zu zahlen.
Refinanzierung durch die praktische Ausbildung
50 % der von den Kassen gezahlten Honorare für erbrachte Behandlungsstunden und Leistungen einer Ausbildungsteilnehmerin bzw. eines Ausbildungsteilnehmers werden an die*den Ausbildungsteilnehmer*in ausgezahlt.
Diese Abrechnung erfolgt ca. 2 Monate nach dem jeweiligen Quartalsende auf Basis der jeweils für das entsprechende Quartal aktuellen Punktwerte und nach Rechnungsstellung.
(Stand 23.01.2024)