Bewerbungen
Formale Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zur*m Psychologischen Psychotherapeut*in ist
- die im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt,
- ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Diplom im Studiengängen Psychologie oder
- ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium.
Formale Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zur*m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in ist
- die im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt,
- die im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik,
- ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Diplom in den Studiengängen Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik oder
- ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium.
Nachfolgestudiengänge (Bachelor/Master) sowie ein Studiengang Soziale Arbeit bedürfen der Einzelüberprüfung durch das Institut und das Landesprüfungsamt. Auch Abschlüsse aus dem europäischen Ausland bedürfen der Überprüfung durch das Landesprüfungsamt.
Nur das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) kann in Zweifelsfällen verbindliche Auskunft über Zugangsberechtigungen oder über mögliche Anerkennungen von äquivalenten Abschlüssen geben.
Mit folgenden Studienabschlüsse können Sie in Hessen nicht zur Ausbildung zugelassen werden:
Soziologie, Theologie, Lehramt, Sonderpädagogik, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Kunstpädagogik, Musikpädagogik.
Wir führen regelmäßig Einführungsworkshops durch, bei denen Sie uns und unsere Arbeitsweise kennenlernen und wir Ihre Fragen beantworten können.
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.
Bitte schicken Sie uns:
- ein Anschreiben oder ein Motivationsschreiben,
- eine Kopie Ihrer Urkunde über ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- einen tabellarischen Lebenslauf mit beruflicher Entwicklung,
- Angaben zu Ihrer derzeitigen beruflichen Situation.
Die Bewerber*innen werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, in dem Fragen der Passung von angestrebter Ausbildung, Ausbildungskonzept der HAiP und der Lebensumstände der Bewerber*innen geklärt werden können. Die Auswahl der*s Teilnehmer*in trifft die Ausbildungsleitung nach Maßgabe der genannten Voraussetzungen, der persönlichen Eignung und der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Ausbildung besteht nicht. Wenn Sie als Ausbildungsteilnehmer*in aufgenommen werden, erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag. Von diesem können Sie binnen einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zurücktreten.
Leistungen oder Qualifikationen vor Abschluss eines Hochschulstudiums können aus gesetzlichen Gründen nicht auf die Ausbildung angerechnet werden.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.