Zusatzqualifikationen

Abrechnungsgenehmigung für Gruppenpsychotherapie

Die HAiP bietet Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die an der HAiP ihre Ausbildung absolvieren oder absolviert haben, die Möglichkeit, die Abrechnungsgenehmigung für Gruppenpsychotherapie zu erwerben.

Die Bestimmungen zum Erwerb der Gruppentherapie sind im Bundesmantelvertrag für Ärzte in der Psychotherapievereinbarung festgelegt.

Dort heißt es unter § 6 Abs. (5):
Die fachliche Befähigung ……. für die Ausführung und Abrechnung von Gruppentherapie im jeweiligen Verfahren gilt als nachgewiesen durch Vorlage von Zeugnissen, aus denen sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Gruppenpsychotherapie der VT erworben wurden.

Das sind:

  1. Theorie
    Mind. 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik (entspricht 48 Unterrichtseinheiten, also 5 Seminartagen)
  2. Selbsterfahrung
    Mind. 40 Doppelstunden verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe (entspricht 80 Stunden, also 8 Selbsterfahrungstagen)
  3. Behandlung/Praxis
    60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung auch in mehreren Gruppen unter Supervision (entspricht 60 Doppelstunden à 100 Minuten Gruppentherapie)
  4. Supervision
    40 Stunden Supervision

Nachweise:

  1. Theorie
    24 Doppelstunden werden durch die Seminare im Curriculum nachgewiesen
  2. Selbsterfahrung
    40 Doppelstunden werden durch Selbsterfahrung in der Gruppenselbsterfahrung im Curriculum nachgewiesen
  3. Behandlung/Praxis
    60 Doppelstunden Behandlung kann während des Praktikums oder in der Ambulanz nachgewiesen werden. Darauf achten, dass die Gruppenbehandlungen supervidiert werden. Im Praktikum sollten das fachlich qualifizierte Personen sein.
    Hierzu gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten:
    • Es werden innerhalb einer klinischen Tätigkeit Gruppen geleitet (Nachweis durch Bestätigung der Klinik).
    • Die*Der Fachkundekandidat*in bildet eine eigene Gruppe in ihrem*seinem Umfeld (z.B. Lehrpraxis, Nachweis durch Videos in der Supervision).
    • Die*Der Fachkundekandidat*in bildet eine eigene Gruppe im Rahmen der Institutsambulanz der HAiP, stellt Gruppentherapieanträge und rechnet über die Ambulanz der HAiP ab. In diesem Fall vergütet die HAiP 50% der Einnahmen.
  4. Supervision
    40 Std. Supervision (also ca. jede 3 Doppelstunde Gruppenbehandlung sollte supervidiert werden) Dies kann bei fachlich qualifizierten Supervisor*innen erworben werden. Kann sowohl in Einzel- wie Gruppensupervisionsgruppen erworben werden. 

Fazit zur Abrechnungsgenehmigung Gruppentherapie:

Theorie: abgedeckt durch Curriculum
Selbsterfahrung: abgedeckt durch Gruppenselbsterfahrung
Gruppenpraxis: durchgeführt während Praktikum oder Ambulanz
Supervision: durch qualifizierte Person während Praktikum oder zusätzlich in Ambulanz

 

Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die HAiP bietet Psychologischen Psychotherapeut*innen, die an der HAiP ihre Ausbildung absolvieren oder absolviert haben, die Möglichkeit, die Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach §6 (4) Psychotherapievereinbarungen im Vertiefungsverfahren Verhaltenstherapie zu erwerben.

Voraussetzung hierfür sind:

  • Die Fachkunde/Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in im Verfahren Verhaltenstherapie oder
  • Die fortgeschrittene Ausbildung zur Erlangung der Approbation und der Fachkunde als Psychologische*r Psychotherapeut*in im Vertiefungsverfahren Verhaltenstherapie (mind. bestandene Zwischenprüfung).

Nachzuweisen sind:

  • 200 Stunden Theorie zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • mind. 180 Behandlungsstunden unter Supervision bei mindestens 5 abgeschlossenen Behandlungen. 

Die 200 Theoriestunden werden durch Teilnahme an den laufenden Seminaren erworben. Die Institutsleitung hat eine Liste der Seminare erstellt, die für diese Fortbildung in Anspruch genommen werden können. In Absprache mit der Institutsleitung ist so eine individuelle Planung möglich.

Die 180 Behandlungsstunden können an unserer Ambulanz oder auch extern durchgeführt werden. Die Supervision muss allerdings immer durch eine*n von der HAiP akkreditierten Supervisor*in erfolgen. Im Durchschnitt muss jede vierte Stunde supervidiert werden, das ergibt insgesamt 45 Stunden Supervision.

Wenn die Behandlungen in unserer Ambulanz erfolgen, so ist eine gesonderte Einführung in die Arbeit der Ambulanz und das QS-System zu absolvieren.

Kosten:

Die 200 Theoriestunden kosten 3500 €.

Die Gebühren für die Theorieseminare sind jeweils 30 Tage vor dem jeweiligen Seminar zu zahlen.

Hinzu kommen die Gebühren für 45 Supervisionsstunden bei einer*m anerkannten Supervisor*in.  Wir empfehlen für Supervisionen den Satz von 100 €/ Stunde. Je nachdem, ob Sie eine Gruppensupervision (max. 4 Personen/Gruppe) oder auch Einzelsupervisionen machen, werden die Kosten dafür unterschiedlich ausfallen.

Termine und Dauer:

Die Termine entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Die Fortbildung dauert ca. 3 Jahre, je nachdem welche Seminare Sie belegen und wie lange die Therapien sich hinziehen.

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